Schießen auf Schießständen fast uneingeschränkt wieder möglich.
Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung am Montag, 13. Juli 20 können wir unseren Sport auch wieder ohne Freilassen von Schießbahnen ausüben.
Wenn:
- Wir den Aufenthalt in der Sportstätte auf den Zeitraum des Nötigen beschränken.
- Wir Mundnasenschutz tragen, wenn wir uns in der Sportstätte bewegen und wenn wir beim Schießen einen Abstand von 1,5m zum Nachbarn nicht einhalten können.
- Wir ein Hygienekonzept für jede einzelne Sportstätte aufstellen und diese konsequent einhalten. Dieses regelt den Zu- und Abgang zur Sportstätte, die Hygienemaßnahmen und die entsprechende Dokumentation. Der Verantwortliche des Vereins hat dieses auf Verlangen den entsprechenden Behörden nachzuweisen.
- Datenerhebung aller Sportler und Zuschauer mit entsprechenden Daten wie Name, Anschrift, Erreichbarkeit sowie Beginn und Ende des Aufenthalts in der Sportstätte sowie die Aufbewahrung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Verordnung sagt aus, dass in Gruppen bis max. 30 Personen Sport ausgeübt werden darf.
Ob damit möglich ist, dass mehrere Mannschaften (mehr als zwei) gleichzeitig Wettkämpfe austragen dürfen, sollte noch sicherheitshalber geklärt werden.
Das Tragen der Mund-Nasebedeckung ist auf jeden Fall beim Betreten der Sportanlage Pflicht wie auch den Aufenthalt auf die Ausübung des Sports zu beschränken.
Vorerst gilt dieses bis zum 31.August 2020.
Uns sollte allen klar sein, dass wir uns an diese Spielregeln halten müssen und das wir durchaus kontrolliert werden können.
In diesem Sinn:
ALLE ZUSAMMEN UND GEMEINSAM FÜR UNSEREN SPORT
Link zur Seite mit allen Infos, Hinweisen, Verordnungen und FAQ zum Thema
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html